AlleABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ Begriff Definition Nicht-teilnehmende Beobachtung Der Bebachter nimmt nicht direkt am Beobachtungsgeschehen teil, sondern bleibt für die Auskunftsperson verborgen.(Quelle: Splintig, S., Universität Erlangen-Nürnberg)